Anträge

Im Alltag eines Landwirts gibt es ständig neue Gesetzgebungen und Anträge.

Wir helfen Ihnen die tägliche Bürokratie zu bewältigen

Dadurch, dass wir mehrere Antrag im Jahr stellen, wissen wir worauf man achten muss und durch diese Routine geht es oft viel schneller. Bei Neuerungen und Gesetzesänderungen sind wir immer auf dem neuesten Stand und werden speziell geschult. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Anträge.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Mehrfachantrag – Online
  • Agrardieselrückvergütung
  • Zahlungsansprüche
  • Düngebedarfsermittlung, Düngebilanz

Mehrfachantrag – Online

Wenn Sie für die Dateneingabe bei der elektronischen Antragstellung des Mehrfachantrages Unterstützung benötigen, sind wir Ihnen wieder gerne behilflich. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns.

Für Mitgliedsbetriebe berechnen wir dafür bis 30 Min. Bearbeitungszeit pauschal 37,50,- € (zuzgl. MwSt.).  Je Arbeitsstunde werden 75,- € in Rechnung gestellt.

Rechtlicher Hinweis: Wir sind Ihnen lediglich bei der EDV-Eingabe Ihrer Daten behilflich. Für die Richtigkeit der Daten und die Digitalisierung von Teilstücken und Flächengrenzen können wir keine Haftung übernehmen.

 

 Agrardieselrückvergütung

In der Landwirtschaft lässt sich der Verbrauch von Diesel nicht vermeiden. Der Gesetzgeber ermöglicht daher mit dem Agrardieselantrag Steuerentlastungen.

Für alle über den MR abgerechneten Belege wird jeweils Anfang des Jahres automatisch  eine Diesel-Sammelbescheinigung versandt.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier:
〉www.zoll.de

 

Zahlungsansprüche 

Im Rahmen der EU-Agrarreform wurden die Zahlungsansprüche (ZA) für die Gewährung der Direktzahlungen im Jahr 2015 neu zugewiesen. Die Verwaltung der Zahlungsansprüche erfolgt durch den Landwirt über das Internet in der Zentrale InVeKos Datenbank (ZID). Für die Übertragung der ZA gibt es gibt zwei Möglichkeiten:

  • Die endgültige Übertragung (Kauf, Verkauf)
  • Die befristete Übertragung (Pacht, Verpacht)

Wir bieten als Dienstleister Unterstützung bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen an. Dazu ist eine Bevollmächtigung und Haftungsvereinbarung erforderlich. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

 

Düngebedarfsermittlung, Düngebilanz

Die neue Düngemittelverordnung ist eine echte Herausforderung für die Landwirtschaft. Der Aufwand für die Betriebe hat sich deutlich erhöht.

Durch gezielte Beratung und passende digitale Lösungen können wir Ihren Aufwand bei Berechnung, Dokumentation und Weitergabe von Nährstoffen möglichst gering halten.

Unsere Leistungen für Sie

  • Erstellung der Düngebedarfsermittlung und -bilanzierung
  • Beratung rund um Ihr Nährstoffmanagement
  • Unterstützung bei der Vermittlung von Wirtschaftsdünger oder Lagerraum

Kontakt

Stephan Spitzer

Tel.: 09135 / 73 66 69-16
E-Mail: stephan.spitzer@mr-franken.de

Downloadbereich:

Die Agrardieselvergütungsanträge finden Sie im Downloadcenter.