Überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen –
Neuregeleung ab 01.01.2020

Überbreite Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM) gehören in der Land- und Forstwirtschaft zum alltäglichen Bild. In Bayern gibt es bereits seit über 10 Jahren eine dementsprechende Regelung im Umgang mit diesen Maschinen im Straßenverkehr, die den Einsatz dieser Maschinen für Land- und Forstwirte aber auch Lohnunternehmer und Maschinenringe deutlich erleichtert. Da eine Weiterentwicklung des bestehenden Regelwerks notwendig war, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration in den letzten Monaten den Erlass insgesamt überarbeitet. Von Anfang an wurden neben den Regierungen und Landratsämtern als Genehmigungsbehörden auch die Praktiker eingebunden: unter Führung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten konnten der Lohnunternehmerverband, der Bauernverband und auch die bayerischen Maschinenringe Ihre Erfahrungen und Bedürfnisse einbringen Es konnte eine praxistaugliche Lösung erarbeitet werden, die am 01.01.2020 in Kraft treten wird. Dieser Zeitpunkt ist bewusst vereinbart worden, um eine bayernweit einheitliche Umsetzung zu ermöglichen und nicht während der bereits laufenden Arbeite noch zusätzlichen Druck aufzubauen. Details werden derzeit noch abgestimmt. Insgesamt können aber alle Beteiligten mit der Neufassung des Mähdreschererlasses (gilt für Breiten von 3,01 m -3,50 m) sehr zufrieden sein.

Sobald die endgültige Fassung feststeht, werden Sie umfassend informiert. Achtung: Für SAM über 3,50 m müssen die Bestimmungen individuell mit dem zuständigen Landratsamt abgeklärt werden.

Besonderer Dank gilt Herrn Staatssekretär Gerhard Eck, der gemeinsam mit seinem ganzen Team sehr umsichtig und praxisnah agiert hat.

Kontakt

Marc Wild

Tel.: 09151 / 83301
E-Mail: mr_nuernberger_land@t-online.de