Mehrfachantrag – Online

Der Mehrfachantrag ist nun seit gut einer Woche im Online-Portal Ibalis freigeschalten, aber es wäre kein neues Antragsjahr, wenn es nicht ein paar Veränderungen bzw. Ausnahmen geben würde. Diese sind u.a.:

  • Ausnahmeregelung GLÖZ-8 Stilllegung:
    • Die Pflicht zur Brache gemäß GLÖZ-8 kann neben Brach-/Stillegungsflächen und Kondtionalitäts-Landschaftselementen dieses Jahr auch durch den Anbau von Zwischenfrüchten (Anbau anrechenbar ab der Ernte der Hauptfrucht 2024!) und Leguminosen erbracht werden
    • Leguminosenflächen, die für GLÖZ-8 angerechnet werden sollen, werden nicht im Rahmen der ÖR2 gefördert und werden auch nicht bei der Berechnung der Fruchtfolge berücksichtigt. Gleiches gilt auch für die vielfältigen Fruchtfolgen des KULAP!
    • GLÖZ-8 Zwischenfrucht nach ÖR1a (Förderung für Stilllegungsflächen über die 4% hinaus) geht nicht!
  • Keine erneute Erfassung der Steuer-ID, Unternehmens-ID etc. außer z. B. bei Erstbeantragung, einem Betriebsinhaberwechsel bzw. einer diesjährig höheren Direktzahlungssumme von über 5000€
  • Teils erhöhte Fördersätze bei den „Ökoregelungen“

Bitte beachten Sie, dass die Informationen zur Stilllegung noch nicht zwingend endgültig sind, da das entsprechende Gesetz dazu noch nicht verkündet wurde. Für nähere Informationen kontaktieren Sie bitte das zuständige AELF.

Natürlich unterstützen wir Sie auch dieses Jahr gerne wieder bei der Antragsstellung. Zur Terminvereinbarung melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail in der Geschäftsstelle.

 

Kontakt

Philipp Böttcher

Philipp Böttcher

Tel.: 09151 / 83301
E-Mail: philipp.boettcher@mr-franken.de