Funkgeräte nur noch mit Freisprecheinrichtung
Die bisher in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgeschriebene Übergangsfrist endet wie geplant zum 30.06.2020.
Funkgeräte durften – im Gegensatz zu Handys – bisher auch während der Fahrt in die Hand genommen und benutzt werden. Dieses Privileg endet nun!
Für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt gelten
ab dem 1. Juli 2020
die gleichen Vorgaben wie für den Gebrauch anderer elektronischer Geräte:
Die Benutzung erfordert eine Freisprechanlage oder ein Headset.