Düngeverordnung Aktuelles 2023

Es geht wieder los! Denken Sie an Ihre Bedarfsermittlung und alle dazugehörigen Vorschriften. 

Denken Sie jetzt an die Bedarfsermittlung für 2023!

  • Ohne Bedarfsermittlung keine Düngung!
  • Die beiden LfL-Programme zur Erstellung der Bedarfsermittlung stehen zur Verfügung.
  • Wenn sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich gerne in Ihrer MR-Geschäftsstelle!

Nmin-Proben 2023

  • Achten Sie darauf, ob bei Ihnen Flächen ins rote Gebiet gefallen sind! Neu ausgewiesene rote Flächen müssen heuer schon beprobt werden!
  • Im iBALIS können Rote und Gelbe Gebiete entweder in der Feldstückskarte oder im Menü unter Betriebsinformation Betriebsspiegel
  • Rote und gelbe Gebiete (AVDüV) eingesehen werden.
  • Pro Kultur ist mindestens eine Nmin-Probe nötig!
  • Beauftragen Sie die Nmin-Proben zeitnah bei Ihrem zuständigen Ringwart.

Festmistausbringung

  • Mit Ablauf des 15.01. endet auf nicht roten Flächen die Festmist-Sperrfrist von Huf- und Klauentieren oder Komposten
  • Mit Ablauf des 31.01. endet auf roten Flächen die Festmist-Sperrfrist von Huf- und Klauentieren oder Komposten

2022 nicht rote Fläche ‒ 2023 rote Fläche:

Für diesen Fall gelten folgende Übergangsregelungen:

  • Wintergetreide, Winterraps und Rüpsen werden bei der 20%-igen Kürzung und der 160/80 Regelung nicht berücksichtig.
  • 20%-ige Kürzung bei Zwischenfrüchten entfällt
  • 170 kg N/ha Schlagbezogen entfällt für 2022/2023 auf diesen Flächen
  • Verpflichtender Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen gilt erst ab dem Frühjahr 2024 (Gilt auch für gelbe Flächen, die 2022 nicht gelb waren)

Diese Ausnahmeregelungen werden vom Online Programm automatisch berücksichtigt!

Stoffstrombilanz

Voraussichtlich wird die Stoffstrombilanz für alle Betriebe mit mehr als 20 ha Nutzfläche oder mehr als 50 GV ab diesem Jahr Pflicht. Es werden aber noch Detailfragen und Ausnahmeregelungen diskutiert. Eine endgültige Novellierung der Stoffstrombilanz wird für Herbst 2023 erwartet.
Betriebe, die im Jahr 2023 erstmals Stoffstrombilanzierungspflichtig werden, müssen für das Kalenderjahr 2023 oder das Wirtschaftsjahr 2023/2024 eine Stoffstrombilanz erstellen.
Betriebe, die bereits in der Vergangenheit eine Stoffstrombilanz erstellen mussten, müssen diese auch weiterhin vorliegen haben.

Allgemeine Infos zu DÜV-bezogenen Betriebskontrollen

Die Anzahl der Betriebskontrollen, die sich rein auf die Einhaltung der DÜV beziehen, haben im Jahr 2022 stark zugenommen. Bei Routine-Kontrollen, bei der Betriebe zufällig ausgewählt werden, wurde meistens nur das aktuelle Düngejahr abgeprüft. Sollte die Kontrolle aber fallbezogen sein, (z.B. durch einen anonymen Hinweis, Querprüfungen von Biogasanlagen etc. ), können auch mehrere Jahre rückwirkend verlangt werden müssen.
Grundsätzlich müssen die Unterlagen an das Amt geschickt werden. Nur wenn Unstimmigkeiten bestehen, kann eine Vor-Ort- Kontrolle zusätzlich angeordnet werden. Es lohnt sich also, alle Unterlagen zum Thema DÜV sauber und vollständig zu führen.