Damit auf der Straße alles rund läuft

Hinweise zum Landwirtschaftlichen Straßenverkehr

Landwirtschaftliche Fahrzeuge im Straßenverkehr sind aufgrund Ihrer Größe sehr auffällig und werden in den letzten Jahren auch vermehrt kontrolliert und kritisch beäugt. Nicht nur aufgrund der öffentlichen Wahrnehmung sollten die Gespanne deshalb in einem technisch einwandfreien Zustand sein, Verstöße können im Falle eines Unfalls oder einer Polizeikontrolle versicherungstechnisch schwerwiegende Folgen haben und hohe Geldstrafen nach sich ziehen.

Besonders häufig sind die Verstöße im Zusammenhang mit Anbaugeräten oder Anhängern die an einen Schlepper angehängt sind, der 50 oder sogar 60km/h schnell fahren kann. Denn die meisten Anhänger sind für diese Geschwindigkeiten nicht zugelassen. Worauf in diesem Falle zu achten ist, haben wir für Sie zusammengefasst:

Nicht schneller als das langsamste Fahrzeug!

Schlepper mit einer Zulassung von 50 oder 60 km/h werden gerne in landwirtschaftlichen Betrieben und bei Lohnunternehmen gefahren. Auffällig ist, dass die entsprechenden Anhänger hinter diesen Traktoren vielfach nur eine Zulassung von
40 km/h aufweisen. Vielen fällt es schwer, bei solchen Zugkombinationen die Geschwindigkeit des langsamsten zugelassenen Fahrzeugs einzuhalten, denn „Zeit ist Geld“ und der Schlepper hat genug Leistung um die Anhänger auch schneller zu ziehen. Wird so ein Gespann angehalten, können dem Fahrer folgende

Verstöße zur Last gelegt werden:

  1. Geschwindigkeitsverstoß: Das Fahrzeug mit der geringsten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit ist der begrenzende Faktor der Zuggeschwindigkeit. Bei der Kombination aus 50 oder 60 km/h Schlepper und 40 km/h Anhänger darf nicht schneller als 40 km/h gefahren werden.
  2. Verstoß gegen Zulassungsrecht: Ein Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h hat nur für diese Geschwindigkeit die Zulassung für den Straßenverkehr. Bei Überschreitung muss der Anhänger eine andere bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eingetragen haben.
  3. Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung: Unabhängig von der zulässigen Gesamtmasse müssen Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nur alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (TÜV). Hingegen müssen Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und mehr als 10 t zulässige Gesamtmasse alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung und zusätzlich alle sechs Monate zur Sicherheitsprüfung.
  4. Regress der Kfz-Versicherung: Wird im Rahmen eines Unfalls festgestellt, dass der Anhängerzug schneller als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des langsamsten Fahrzeugs im Zug gefahren wurde, kann die Versicherung Regressforderungen stellen. Das kann teuer werden.

Fazit: Beim Einsatz von „schnellen“ Traktoren ist darauf zu achten, dass die angehängten Anhänger die gleiche bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben wie der Schlepper oder nur so schnell gefahren wird, wie das „langsamste“ Fahrzeug im Zug. Wir empfehlen Ihnen alle Personen, die ihre Fahrzeuge bedienen, auf diese Regeln hinzuweisen.