Anträge
Im Alltag eines Landwirts gibt es ständig neue Gesetzgebungen und Anträge. Wir helfen Ihnen die tägliche Bürokratie zu bewältigen
Dadurch, dass wir mehrere Antrag im Jahr stellen, wissen wir worauf man achten muss und durch diese Routine geht es oft viel schneller. Bei Neuerungen und Gesetzesänderungen sind wir immer auf dem neuesten Stand und werden speziell geschult. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Anträge.
Unsere Leistungen für Sie:
- Mehrfachantrag – Online
- Agrardieselrückvergütung
- Zahlungsansprüche
Mehrfachantrag – Online
Wenn Sie für die Dateneingabe bei der elektronischen Antragstellung des Mehrfachantrages Unterstützung benötigen, sind wir Ihnen wieder gerne behilflich. Bitte melden Sie sich rechtzeitig bei uns.
Für Mitgliedsbetriebe berechnen wir dafür bis 30 Min. Be-arbeitungszeit pauschal 30,- € (zuzgl. MwSt.). Je weiterer angefangener 15 Min. werden 15,- € in Rechnung gestellt.
Rechtlicher Hinweis: Wir sind Ihnen lediglich bei der EDV-Eingabe Ihrer Daten behilflich. Für die Richtigkeit der Daten und die Digitalisierung von Teilstücken und Flächengrenzen können wir keine Haftung übernehmen.
Agrardieselrückvergütung
In der Landwirtschaft lässt sich der Verbrauch von Diesel nicht vermeiden. Der Gesetzgeber ermöglicht daher mit dem Agrardieselantrag Steuerentlastungen.
Die Angaben zum Forstverbrauch (inkl. De-minimis-Erklärung) sind komplett entfallen.
Die Selbsterklärung 1139 wurde in die Anträge 1140 und 1142 integriert.
- Agrardieselvergütung Antrag (Vordruck 1140)
- Agrardieselvergütung Vereinfachter Antrag (Vordruck 1142)
- Bescheinigung über Lohnarbeiten und Nachbarschaftshilfe
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier:
〉www.zoll.de
Zahlungsansprüche
Im Rahmen der EU-Agrarreform wurden die Zahlungsansprüche (ZA) für die Gewährung der Direktzahlungen im Jahr 2015 neu zugewiesen. Die Verwaltung der Zahlungsansprüche erfolgt durch den Landwirt über das Internet in der Zentrale InVeKos Datenbank (ZID). Für die Übertragung der ZA gibt es gibt zwei Möglichkeiten:
- Die endgültige Übertragung (Kauf, Verkauf)
- Die befristete Übertragung (Pacht, Verpacht)
Wir bieten als Dienstleister Unterstützung bei der Übertragung von Zahlungsansprüchen an. Dazu ist eine Bevollmächtigung und Haftungsvereinbarung erforderlich. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.
Kontakt
Tel.: 09151 / 83301
E-Mail: mr_nuernberger_land@t-online.de
Downloadbereich:
Die Angaben zum Forstverbrauch (inkl. De-minimis-Erklärung) sind komplett entfallen.
Die Selbsterklärung 1139 wurde in die Anträge 1140 und 1142 integriert.
- Agrardieselvergütung Antrag (Vordruck 1140)
- Agrardieselvergütung Vereinfachter Antrag (Vordruck 1142)
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