Bisherige Rechtsauslegung bleibt zunächst bestehen

Gemeinschaftsinitiative von DBV, BMR und BLU verzeichnet Erfolg!

Die Gemeinschaftsinitiative vom Deutschen Bauernverband, Bundesverband der Maschinenringe und Bundesverband Lohnunternehmen konnte einen Erfolg bezüglich der Rechtsauslegung des Güterkraftverkehrsgesetztes verzeichnen.

Nachdem die neue Rechtsauslegung unter Lohnunternehmen und Landwirten mit ähnlichen Dienstleistungen zu Unmut geführt hat, sah sich Bundesverkehrsminister Dobrindt zum Handeln veranlasst. Der Bundesminister sieht die Belange der Lohnunternehmen und Landwirten als berechtigt an und verlängert die Frist zur Erlangung der Erlaubnispflicht nach GüKG zunächst um ein Jahr. Während dieser Zeit der Fristverlängerung sollen Regelungen erarbeitet werden, die lof- Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von der Anwendung der Vorschriften des GüKG ausnimmt.

Nun kommt es darauf an, die Ankündigung des Bundesverkehrsministers unbürokratisch umzusetzen und einfach zu gestalten. Nach bisheriger Rechtsauslegung wären alle Lohnunternehmer und Landwirte mit lohnunternehmerischen Tätigkeiten GüKG-erlaubnispflichtig geworden, was mit einer Fachkundeprüfung, großem Aufwand, Zeit und Geld verbunden gewesen wäre.

Trotz dieses Erfolgs werden DBV, BMR und BLU weiter an das Bundesverkehrsministerium appellieren, um für die Zukunft praktikable und für alle Beteiligten verlässliche Rechtsgrundlagen zu schaffen!