Meldeportal jetzt online
Meldeportal zur Ausbringtechnik für flüssige Wirtschaftsdünger freigeschaltet
Das lange erwartete Meldeportal zur Ausbringtechnik von flüssigen Wirtschaftsdüngern wurde nun freigeschaltet. Darüber informiert die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL).
Alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 15 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche, die flüssige Wirtschaftsdünger nicht bodennah bzw. streifenförmig ausbringen, sind verpflichtet, einmal jährlich eine Meldung abzugeben.
Das Meldeportal ist ab sofort erreichbar unter:
www.lfl.bayern.de/ausbringtechnik
Direkter Zugang zum Formular:
https://formularserver.bayern.de/intelliform/forms/rzsued/stmelf/stmelf/angaben_verduennung/index
Mit der Freischaltung des Meldeportals wird auch die Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringtechnik gemäß § 6 Abs. 3 Sätze 3 und 4 der Düngeverordnung (DüV) angepasst. Die Anpassung erfolgt voraussichtlich zum 09.03.2026.
Ab diesem Zeitpunkt haben die betroffenen Betriebe vier Wochen Zeit, die Meldung für das Jahr 2026 abzugeben. Dies gilt auch dann, wenn der flüssige, wasserverdünnte Wirtschaftsdünger bereits breitflächig (z. B. in den Bestand oder auf Grünland) ausgebracht wurde.
Ab dem Jahr 2027 muss die jährliche Meldung vor der ersten Ausbringung erfolgen.
Weitere Informationen stellt die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft ebenfalls über ihre Informationskanäle sowie die landwirtschaftliche Fachpresse bereit.
Quelle: LfL : Regelungen zur Ausbringtechnik flüssiger organischer Dünger – LfL

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