Weidepflicht für Biobetriebe ab 2025

Weidepflicht für Biobetriebe ab 2025

Januar 2025 müssen Biobetriebe ihren Raufutterfressern Weidezugang gewähren. Laufhöfe oder Ausläufe reichen nicht mehr aus, um die Vorgabe zu erfüllen. Die EU-Richtlinie reagiert damit auf die gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft hinsichtlich des Tierwohls und setzt einige Ökolandwirte unter Druck.

Noch sind nicht alle Umsetzungsdetails endgültig geklärt. Fest steht der ständige Zugang zum Freigelände, solange es die Witterung und die Jahreszeit erlauben. Strukturelle Bedingungen führen nicht zu Einschränkungen der Weidepflicht. Derzeit setzt sich die bayerische Landwirtschaftsministerin Kaniber für Härtefalllösungen ein. Betriebe in beengten Dorflagen ohne direkten Weidezugang für alle Tiere brauchen die Möglichkeit individueller Ausnahmen. In der Pressemitteilung des StMELF vom 13.2.25 heißt es: Aufgrund der nun geänderten Rechtsauslegung gibt Bayern den betroffenen Betrieben ausnahmsweise die Möglichkeit, im Jahr 2025 bis zum Ende der Mehrfachantragsstellung am 15. Mai aus der laufenden Maßnahme O10 – Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb – auszusteigen, ohne bereits erhaltene Fördermittel zurückzahlen zu müssen.

Des Weiteren hat jeder Betrieb bis zum Ende der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)-Antragsstellung am 27. Februar die Möglichkeit, alternative KULAP-Maßnahmen abzuschließen. Sofern alternative Maßnahmen, die nicht mit O10 kombinierbar sind, abgeschlossen werden sollen, muss der Ausstieg aus O10 vor Beantragung der AUKM erfolgen. Die Biobetriebe wurden hierrüber von ihren zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten informiert.

KULAP Programm B36- Maiszünsler Bekämpfung mit Trichogramma

KULAP Programm B36- Maiszünsler Bekämpfung mit Trichogramma

 

Das Programm B36 kann auch für 2024 wieder beantragt werden. 50€/ha werden für die Ausbringung von Trichogramma bezuschusst.

Der Maschinenring Fürth bietet über seine Tochtergesellschaft MBF Sammelbestellungen der kleinen Nützlinge an. Diese werden auf sogenannten „Rähmchen“ geliefert und können selbst per Hand in die Maispflanzen gehängt werden. Da die Ausbringung von Hand deutlich günstiger ist als die Ausbringung per Drohne, kann die Maiszünslerbekämpfung deshalb kostendeckend vorgenommen werden.

Bei Interesse melden Sie sich telefonisch oder per Mail in der Geschäftsstelle.