Berechnung Agrardieselrückerstattung für 2024
Die Berechnung der Agrardieselrückerstattung für 2024 ändert sich im Vergleich zu den Vorjahren aufgrund des „Zweiten Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024“.
Der Agrardiesel wird nicht sofort abgeschafft, jedoch wird die Rückerstattung schrittweise in drei Etappen bis 2026 verringert. Die Kürzung beginnt bereits 2024, weshalb es nun zwei unterschiedliche Entlastungssätze gibt, die je nach Zeitraum variieren und auch unterschiedlich aufgelistet werden.
- Januar und Februar 2024: Der Entlastungssatz von 21,48 Cent pro Liter bleibt bestehen, jedoch nur für Verbräuche bis zum 29. Februar 2024.
- Ab dem 1. März 2024: Der Entlastungssatz sinkt auf 12,888 Cent pro Liter und gilt bis zum 31. Dezember 2024.
Um die Rückerstattung korrekt zu berechnen, müssen folgende Bestände zu bestimmten Stichtagen bekannt sein:
- Restbestand zum 31. Dezember 2023
- Restbestand zum 29. Februar 2024
- Restbestand zum 31. Dezember 2024
Für die Monate Januar und Februar muss der Verbrauch angegeben werden. Betriebe sollen, wenn möglich, den exakten Restbestand angeben oder den Bestand von Ende Februar schätzen. Falls es im Januar und Februar zu Abweichungen zum Verbrauch der letzten Jahre gibt, müssen diese erklärt werden. Achten Sie darauf, dass die Bestände genau angegeben werden. Eine einfache Berechnung für Januar und Februar, bei der der Jahresverbrauch durch 12 Monate geteilt wird, ist möglicherweise nicht ausreichend: War der Verbrauch in diesen Monaten niedriger als der durchschnittliche Jahresverbrauch, kann es zu Problemen mit der Differenz der Restbestände kommen. In diesem Fall könnte die Differenz zwischen dem Restbestand zum 31. Dezember 2023 und dem Restbestand vom 29. Februar 2024 geringer ausfallen als der durchschnittliche monatliche Verbrauch, was zu einer Fehlermeldung führt.
Beispielrechnung:
- 31. Dezember 2023: Restbestand 1000 l
- 29. Februar 2024: Restbestand 500 l
- März 2024: Einkäufe von 2000 l Diesel
- Durchschnittlicher Monatsverbrauch: ca. 600 l In diesem Fall ist eine einfache Durchschnittsberechnung nicht möglich, da der Verbrauch in den Monaten Januar und Februar geringer war als der durchschnittliche Monatsverbrauch über das gesamte Jahr.
Weitere Informationen finden Sie unter: Zoll online – Agrardieselentlastung – Agrardieselentlastung