Absenkung Pauschalsteuersatz

Wichtige Änderungen für pauschalierende Landwirte (§ 24 UStG): Absenkung Pauschalsteuersatz ab dem 6. Dezember auf 8,4 %! 

Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 5. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet und bringt bedeutende Anpassungen beim Pauschalsteuersatz (§ 24 UStG) für Landwirte:

 

  • Ab 6. Dezember 2024: Der Pauschalsteuersatz sinkt auf 8,4 %.
  • Ab 1. Januar 2025: Weitere Absenkung auf 7,8 %.
  • Ab 2026: Berechnung des Pauschalsatzes nach einer neuen Formel (Anlage 5 UStG).

Wichtig für Sie: Passen Sie die Rechnungen für Ihre Umsätze entsprechend an!
Zudem wird ab 2026 eine Formel zur Berechnung der Pauschalsätze eingeführt. Das Bundesministerium der Finanzen erhält zudem die Befugnis, zukünftige Änderungen durch Rechtsverordnung (mit Zustimmung des Bundesrats) umzusetzen. Im Übrigen bleiben die weiteren Steuersätze des § 24 UStG unberührt, insofern beträgt der Pauschalsteuersatz für forstwirtschaftliche Erzeugnisse nach wie vor 5,5 %.