Fortbildung Sachkunde Pflanzenschutz
Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln für den professionellen Einsatz einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Zudem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Für die meisten Sachkundigen im Pflanzenschutz beginnt der dritte Dreijahreszeitraum am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. In diesem Zeitraum muss eine Fortbildung zur Sachkunde im Pflanzenschutz besucht und nachgewiesen werden. Ob dieser Zeitraum auch für Sie gilt können Sie der Rückseite Ihres Sachkundenachweises entnehmen. Steht dort beispielsweise bei Beginn erster Fortbildungszeitraum das Datum 01.01.2013, so gilt oben genannter Zeitraum. Steht bei Ihnen hier ein anderes Datum, so verschieben sich Ihre Fortbildungszeiträume entsprechend.
Die Anmeldung zur Online-Schulung muss, wie bisher auch, schriftlich mit dem nachstehenden Formular erfolgen.
Folgende Termine haben wir für Sie geplant:
- Di., 19.11.2024 9 Uhr ‒ 13 Uhr, Gasthaus Schmotzer, Dorfstraße 19, 90617 Puschendorf
- Online-Termine wöchentlich verfügbar, bitte in der Geschäftsstelle erfragen.
Kosten
Die Kursgebühr für die Teilnahme inklusive der Erstellung und Archivierung des Nachweises der Fortbildung beträgt 35 Euro je Teilnehmer. Der Betrag ist von der Umsatzsteuer befreit. Sie können die Kursgebühr nach Erhalt der Rechnung per Überweisung oder per Lastschriftermächtigung begleichen.
Sollten Sie verhindert sein, so können Sie sich bis zu 3 Tagen vor der Veranstaltung abmelden. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme müssen wir 50 % des Betrages berechnen.
Anmeldung ist ab sofort in der Geschäftsstelle möglich und für die Teilnahme zwingend erforderlich.