Gülle-App ab sofort verfügbar

Die innovative Lösung für eine effiziente und umweltfreundliche Verteilung von Rindergülle. Ab sofort können Sie feldstückbasiert prüfen, ob eine Breitverteilung weiterhin möglich ist. Die App weist eine mögliche Breitverteilung anhand von Witterungsdaten und Versuchsergebnissen für jedes Feldstück gesondert aus.

Einfache Handhabung

Mit wenigen Klicks zur optimalen Gülle-Verteilung.

Zeitersparnis

Schnelle Berechnungen und übersichtliche Dokumentation.

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de

Die Gülle-App ist eine webbasierte Anwendung, die Landwirten hilft, die Verteilung von Rindergülle effizient und regelkonform zu gestalten. Sie ermöglicht es, die Gülle-Verteilung direkt über die Internetseite der Lfl zu planen und zu dokumentieren. Voraussetzungen für die Nutzung sind ein gültiger Ibalis-Zugang und ein Mehrfachantrag für das Jahr 2024. 

Die Gülle-App bietet eine Vielzahl von Funktionen, die Landwirten helfen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Effizienz ihrer Düngung zu verbessern.

Berechnung der 15 ha Grenze

Die App berechnet automatisch, ob die 15 ha Grenze überschritten wird, und berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren wie Hanglage und KULAP Programme.

Verschiedene Codes für die Ausbringung

Die App verwendet spezifische Codes, um anzuzeigen, ob eine Breitverteilung der Rindergülle möglich ist oder ob eine streifenförmige Ausbringung erforderlich ist.

Integration von Mehrfachanträgen

Nach dem Einlesen der Grünlandflächen aus dem Mehrfachantrag werden alle relevanten Flächen automatisch aufgeführt und analysiert.

PDF-Dokumentation

Am Ende des Prozesses erhalten Sie eine PDF-Dokumentation, die für Ihre eigenen Aufzeichnungen und mögliche Kontrollen nützlich ist.

1. Melden Sie sich mit Ihrem Ibalis-Zugang an. Geben Sie den TS-Gehalt Ihrer Rindergülle an, entweder durch Lagerraumberechnung oder eine gültige Untersuchung.
2. Lesen Sie die Grünlandflächen aus Ihrem Mehrfachantrag ein. Die App zeigt alle relevanten Flächen an und berücksichtigt automatisch bestimmte Merkmale.
3. Die App berechnet, ob die 15 ha Grenze überschritten wird. Sie können zusätzliche Flächenmerkmale angeben, um die Berechnung zu verfeinern. Abschließend erhalten Sie eine PDF-Dokumentation für Ihre Unterlagen.

Nutzen Sie die Vorteile der Gülle-App und erleichtern Sie sich die Arbeit auf Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb. Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie alle wichtigen Informationen zur effizienten Nutzung der Rindergülle.

Sperrfristen und Sperrfristverschiebungen

Verschiebung der Sperrfrist auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau

Mit der erfolgten Verkündung entsprechender Allgemeinverfügungen wird  die Sperrfrist auf Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau (inklusive Riesenweizengras und Durchwachsene Silphie) wie folgt verschoben:

Die Verschiebungen in den einzelnen Landkreisen und Kreisfreien Städten, können Sie der Tabelle entnehmen.

Landkreis / kreisfreie Stadt Flächen außerhalb von roten Gebieten Flächen in roten Gebieten
Verschiebung um … Verschiebung um …
Stadt Erlangen und
Lkrs. Erlangen-Höchstadt,
Stadt und Lkrs. Fürth,
Lkrs. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim,
Lkrs. Roth, Stadt Schwabach,
Lkrs. Weißenburg-Gunzenhausen
2 Wochen
(15. November 2024 bis Ablauf des 14. Februar 2025)
4 Wochen
(29. Oktober 2024 bis Ablauf des 28. Februar 2025)
Stadt und Lkrs. Ansbach,
Stadt Nürnberg,
Lkrs. Nürnberger Land
4 Wochen
(29. November 2024 bis Ablauf des 28. Februar 2025)
4 Wochen
(29. Oktober 2024 bis Ablauf des 28. Februar 2025)
Regierungsbezirk
Oberfranken
2 Wochen
(15. November 2024 bis Ablauf des 14. Februar 2025)
2 Wochen
(15. Oktober 2024 bis Ablauf des 14. Februar 2025)

 

Die aktuellen Regelungen zur Sperrfrist können Sie dem folgendem Schaubild entnehmen:

Folgendes ist bei der Herbstdüngung des Weiteren zu beachten:

  • Um Stallmist nach Silomais im Herbst ausbringen zu können, muss eine Winterung bzw. Zwischenfrucht folgen. Auf Maisstoppel ist eine Düngung grundsätzlich verboten.
  • Gerste, die im Sommer als GPS geerntet werden soll, ist genauso wie Grünroggen eine Zweitfrucht, und darf im Herbst nicht gedüngt werden.
    Wird Gerste als Druschfrucht und somit als Hauptfrucht angebaut, ist eine Düngung nach der 30/60 Regelung möglich.

Ob eine Frucht eine Zwischen- oder Zweitfrucht ist, lässt sich anhand folgenden Schaubilds ablesen:

Aufgrund der vielen Regelungen, stellen wir eine zunehmende Verunsicherung bei den Landwirten fest. Dahingehend hat die LFL jetzt reagiert, und ein Excel basiertes Programm herausgebracht, mit dem man selbst überprüfen kann, ob eine Düngung möglich ist oder nicht. Das Programm kann nur mit Microsoft Office (Nicht älter als 2010) genutzt werden, von Open Office wird das Programm nicht unterstützt.

 

Das Programm finden sie zum selbst herunterladen auf der Homepage der LFL unter: https://www.lfl.bayern.de/iab/duengung/269704/index.php

Kontakt

Franziska Wollandt

Tel.: 09127/95 48 660
E-Mail:  franziska.wollandt@mr-fuerth.de