Registrierung Stromerzeugungsanlagen
Alle Stromerzeugungs-Betreiber (PV, BHKW, Biogas; Windkraft usw.) aufgepasst! Betreiber von Strom-Einspeiseanlagen sind verpflichtet, die Stammdaten dieser Anlagen bis zum 31.01.2021 im Marktstammdatenregister einzutragen.
Die Registrierung ist für sämtliche Stromerzeugungs-Anlagen verpflichtend, unabhängig davon, ob sie eine Förderung nach dem EEG oder nach dem KWKG erhalten, unabhängig vom Inbetriebnahme Datum.
- Solaranlagen
- Windenergieanlagen
- Biomasseanlagen
- Wasserkraftanlagen
- Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm
- Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen und Brennstoffzellen
Betreiber von Strom-Einspeiseanlagen sind verpflichtet, die Stammdaten dieser Anlagen bis zum 31.01.2021 im Marktstammdatenregister einzutragen. Daraufhin ist eine Rückmeldung beim Stromabnehmer zu bestätigen. Ohne Eintragung und Rückmeldung kann die Strom-Einspeisevergütung ersatzlos gestrichen werden!
Achtung: Diese Meldung beim Marktstammdatenregister ist nicht die Gleiche wie bei der Bundesnetzagentur!
Die Anmeldung muss auf folgender Internetseite online erfolgen: www.marktstammdatenregister.de