Pflanzenschutz

Auch in Zeiten der Corona-Krise ist die Prüfung für Pflanzenschutzgeräte Pflicht. Daher sollte jeder Landwirt dafür sorgen, dass sein Gerät rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit der Plakette (alle 3 Jahre / 6 Kalenderhalbjahre) bei einer autorisierten Fachwerkstatt geprüft worden ist.
Ohne gültige Plakette dürfen Pflanzenschutzgeräte nicht eingesetzt werden.

Hinsichtlich der Gerätekontrolle hat es in den letzten Jahren Änderungen in den Prüfpflichten gegeben. Es müssen nun auch Granulatstreugeräte (z.B. Schneckenkornstreuer), stationäre Beizgeräte und mobile Beizgeräte bis zum 31.12.2020 erstmalig geprüft werden. Die Folgeprüfungen sind ebenfalls im dreijährigen Rhythmus fällig.

Soll Schneckenkorn mit dem Düngerstreuer ausgebracht werden, gilt in diesem Fall die Kontrollpflicht und somit die Merkmale für Granulatstreugeräte auch für diese Düngerstreuer. Die Kontrolle beschränkt sich jedoch fast ausschließlich auf Sichtprüfungen und nicht z. B. auf die Querverteilung.

Die Kontrollen aller Gerätearten dürfen von allen anerkannten Kontrollbetrieben (meist Landmaschinen Fachwerkstätten) durchgeführt werden. Speziell für die Beizgeräte sind auch Personen aus der Pflanzenschutzmittel-Industrie und angelagerten Bereichen geschult und geprüft worden. Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an die nachfolgend benannte Prüfstelle oder an die MR-Geschäftsstelle, wir vermitteln gerne.

Eigenkonstruktionen wie z. B. Betonmischer sind grundsätzlich zur Beizung von Getreide kontrollfähig. Bedingung ist, dass diese ausschließlich zur Beizung verwendet werden und das diese Geräte mit einem Deckel (auch per Eigenkonstruktionen) nachgerüstet worden sind, um ein Herausspritzen von Beizmittel zu verhindern. Einige Beizmittel, mit speziellen Auflagen sind nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen zur Verwendung frei gegeben und dürfen in Hofbeizgeräten i.d.R. nicht angewendet werden.
Gemeinsam mit unserem Mitgliedsbetrieb und Sachverständigen Reinhardt Baumgartner möchten wir Ihnen die Prüfung vor Ort mit Vorzugskonditionen für MR-Mitglieder anbieten.

Für eine Anmeldung (Die Prüfungen müssen vorab der LfL gemeldet werden) benötigen wir eine schriftliche Anmeldung, das Formular können Sie von unserer Homepage herunterladen oder erhalten Sie in der MR-Geschäftsstelle.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Sachverständigenbüro Baumgartner GmbH&Co.KG
Reinhard Baumgartner
Greimersdorfer Dorfstraße 19 | 90556 Cadolzburg / OT Greimersdorf
Fax : +49 3222 340 1302 | E.Mail: baumgartner@sv-baumgartner.de

Sachkundepflanzenschutz-Schulung

Termine für Online-Schulungen:

  • Freitag, 22.1.2021 von 18:30 bis 22:30 Uhr
  • Donnerstag, 11.02.2021 von 18:30 bis 22:30 Uhr