Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Neue Maßnahmen

Das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (Kulap) für das kommende Jahr enthält zwei neue Maßnahmen. Alle Maßnahmen können Landwirte zunächst nur für zwei Jahre abschließen. Grund dafür ist die EU-Übergangsverordnung bis 2023, teilt das Landwirtschaftsministerium mit. Bestehende Verpflichtungen sind davon nicht betroffen.

Erstmals sind beim Kulap zwei neue Maßnahmen im Programm, die weniger Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Ziel haben: B62-Herbizidverzicht im Ackerbau und B63-Einsatz von Trichogramma im Mais. Für die bisherigen Maßnahmen B21/23-Extensive Grünlandnutzung (1,76 GV), B35-Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten und B37-Mulchsaat gibt es nun höherwertige Alternativen.
Nähere inhaltliche und organisatorische Informationen zur Antragstellung 2021 will das Ministerium rechtzeitig vor der Antragstellung bekanntgeben. Alle genannten Informationen stehen noch unter dem Vorbehalt der EU-beihilferechtlichen Zustimmung sowie der landeshaushaltsrechtlichen Genehmigung.

Da die Trichogramma-Ausbringung zur Maiszünslerbekämpfung in die stehenden Maisbestände einen erheblichen organisatorischen Vorlauf erfordert, erbitten wir jetzt schon Ihre Anmeldung mit Flächenangaben die bis zur endgültigen Antragsstellung natürlich nur unverbindlich sind. Anmeldungen ab sofort im MR-Büro möglich!

 

Kontakt

Rainer Tiefel

Tel.:      09127/ 9548660
E-Mail: rainer.tiefel@mr-fuerth.de