Entwurf der Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung (AVDüV)

Mit der Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung (AVDüV) setzt der Freistaat Bayern die bundesrechtlichen Vorgaben nach § 13a der Düngeverordnung (DüV) um.
Der Entwurf der AVDüV befindet sich aktuell in der Verbändeanhörung und beinhaltet folgende Punkte:

  • Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete (rote Gebiete) und Anordnung zusätzlicher Maßnahmen
  • Gewährung der Ausnahme für gekennzeichnete Dauergrünlandflächen in den roten Gebieten
  • Ausweisung der eutrophierten Gebiete (gelbe Gebiete) und Anordnung zusätzlicher Maßnahmen
  • Erleichterungen für bestimmte Betriebe in nicht-roten Gebieten
  • Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen gegen zusätzliche Maßnahmen
  • Inkrafttreten am 01.01.2021 und Außerkrafttreten mit Ablauf des 31.12.2024 (Befristung zur Umsetzung der Evaluierungspflicht)

 

Der derzeitige Entwurf der AVDüV sieht ca. 12 % der bayerischen LF im roten Gebiet und ca. 29 % im gelben Gebiet vor. Die beiden Kulissen beruhen auf den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA). Die Abgrenzung erfolgt flächenscharf auf Feldstücksebene und wird nach dem Ministerratsbeschluss Mitte Dezember im iBALIS einsichtbar sein.

Auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stehen sämtliche Dokumente, welche derzeit im Rahmen der Verbändeanhörung zum Entwurf der AVDüV im Umlauf sind. Den Link zu der Seite finden Sie auf unserer Internetseite.

Die Karten für die rote und gelbe Kulisse sind hochauflösend und erlauben bereits eine relativ genaue Identifizierung der betroffenen Feldstücke. Darüber hinaus beinhalten die veröffentlichten Excel-Dateien sämtliche FID-Nummern, welche nach dem Entwurf in den roten bzw. gelben Gebieten liegen.

Bitte beachten Sie, dass diese Dokumente lediglich den aktuellen Stand der Diskussion widerspiegeln. Es handelt sich dabei noch nicht um die endgültige Kartierung!

Kontakt

Rainer Tiefel

Tel.:      09127/ 9548660
E-Mail: rainer.tiefel@mr-fuerth.de