Verschiebung der Sperrfrist 2020/2021

 

Die Sperrfrist auf Dauergrünland und Ackerland wird mit mehrjährigem Feldfutterbau bei einer Aussaat bis spätestens 15. Mai 2020 im Landkreis Fürth auf den Zeitraum 15. November 2020 bis einschließlich 14. Februar 2021 (2 Wochen) verschoben.

Diese Verschiebung gilt für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff, ausgenommen Festmist von Huftieren oder Klauentieren oder Komposte.

Im Übrigen bleiben die Bestimmungen der Düngeverordnung unberührt. Dies gilt insbesondere für das Verbot, Düngemittel auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder mit Schnee bedeckten Boden auszubringen. 

 

Vorgaben in Wasserschutzgebieten beachten
Auch Vorgaben in Wasserschutzgebieten bleiben weiterhin gültig.

Kontakt

Rainer Tiefel

Tel.:      09127/ 9548660
E-Mail: rainer.tiefel@mr-fuerth.de