AVDÜV: was gilt in welchem Betrieb?

Wir stellen in unserer täglichen Maschinenring Arbeit zunehmen fest, dass zur Gebietskulisse der roten und grünen Gebiete noch viel Unwissenheit draußen bei den Landwirten besteht.
In den unten aufgeführten Tabellen können Sie sich schnell selbst einordnen und feststellen welche zusätzlichen Maßnahmen in den roten Gebieten zu erfüllen sind, beziehungsweise mit welchen Erleichterungen grüne Betriebe arbeiten können.

Um zu sehen in wie weit Sie von der Gebietskulisse betroffen sind, können Sie in Ihrem Mehrfachantrag online unter Ihren Betriebsinformationen herausfinden. Sollten Sie Flächen im roten Gebiet haben, sind diese dort aufgelistet.

Bei Unklarheiten melden Sie sich gerne jederzeit telefonisch bei uns in der Geschäftsstelle, wir helfen gerne weiter!

Quelle: Hans Habermayr  – KBM