Soziale Betriebs- und Haushaltshilfe

Ihr Maschinenring unterstützt Sie in Notlagen! 

Für die soziale Betriebshilfe, also wenn ein landwirtschaftlicher Betrieb durch eine betriebliche oder familiäre Notsituation nicht weitergeführt werden kann, übernimmt die Landwirtschaftliche Sozialversicherung (SVLFG) in der Regel die Kosten. Mögliche Einsatzgründe:
  • Erkrankung des Unternehmers oder dessen Ehegatten
  • Ein Betriebsunfall
  • Wenn ein Klinik-/Kuraufenthalt bevorsteht
  • Teilnahme an einer stationären oder ambulanten Reha-Maßnahme
  • Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Todesfall des Unternehmers sowie des Ehegatten
 
Unsere Leistungen für Sie im Überblick:
  • Vermittlung des Helfers Unsere Betriebshelfer/innen haben eine fundierte, mehrjährige landwirtschaftliche Ausbildung bzw. langjährige Erfahrung, und werden auf Ihre individuellen, betrieblichen Anforderungen und Wünsche eingehen.
  • Ausfüllen der Anträge Umfang und Einsatzbereich müssen vor Beginn des Einsatzes abgeklärt werden. Deswegen ist es wichtig, ,dass Sie sich so bald als möglich bei uns zu melden. 
  • Kontrolle der Bescheide In Absprache mit Ihnen übernehmen unsere Ersatzkräfte alle Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung Ihres Betriebes notwendig sind, also alle nicht aufschiebbaren, notwendigen Arbeiten im Stall und in der Außenwirtschaft. Sonntags- und Feiertagseinsätze  müssen vorher durch SVLFG bewillig sein und der Einsatzleitung abgesprochen sein. Wir vergleichen alle Einsatzberichte mit dem genehmigten Einsatzumfang und -bereich, um Abrechnungsprobleme zu vermeiden. 

Kontakt

Sigrid Gundel

Tel.: 09162 / 92 202 – 14
E-Mail: sigrid.gundel@maschinenringe.de

Stellenangebot

  • Wir suchen Betriebshelfer/innen in Festanstellung oder nebenberuflich . Weitere Informationen finden Sie hier.