Dürrebedingte Ausnahmeregelungen im Rahmen der DüV

  • In der Nährstoffbilanz können ausnahmsweise die 3 jährigen Durchschnittserträge für die Entzugswerte angesetzt werden.
  • Bei der Düngebedarfsermittlung für 2019 kann bei Mindererträgen, (>20%, Basis 2017), für das Ertragsniveau der Schnitt aus den Jahren 2015,2016 und 2017 zugrunde gelegt werden.
  • Die für Raps beschlossene Nachbauregelung wird auf Wintergerste ausgeweitet.
  • Die maximale Düngung auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter nach dem letzten Schnitt wird auf 80 kg N ges/ha angehoben