Zum Jahresbeginn 2017 hat die Generalzolldirektion (verantwortlich für die Steuerentlastung bei Agrardiesel) neue, zusätzliche Formulare veröffentlicht, die land- und forstwirtschaftliche Unternehmen seit Januar 2017 ausfüllen und abgeben müssen, um auch in Zukunft Steuererstattungen für Agrardiesel zu erhalten:
Zusätzlich zum bekannten Dieselantrag (Formular 1140 oder 1142) muss bis 30.09.2017 eine „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen (Formular 1139)“ eingereicht werden.
Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Maschinenring oder auf der Seite www.zoll.de
- Formular 1140 für den 6-seitigen Antrag
- Formular 1142 für den vereinfachten, zweiseitigen Antrag
Beide sind sowohl in Papierform als auch zur internetgestützten Bearbeitung verfügbar.
Des Weiteren hätte bis 30.06. des Jahres eine „Erklärung über die im vorangegangenen Kalenderjahr erhaltenen Steuerentlastungen § 5 EnSTransV (Formular 1462)“ abgegeben werden müssen, wenn im zweiten Halbjahr 2016 eine Steuerentlastung auf Ihr Konto ausgezahlt wurde! Wir empfehlen dies ggf. nachzuholen.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Antragsstellung nach Terminvereinbarung.